Bitte melden Sie sich im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher ab, sonst muss die Stunde verrechnet werden.Besten Dank für Ihr Verständnis.
Krankenkasse
Meine Leistungen sind ASCA-anerkannt.Die Kosten der Beratung können über die Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden, sofern diese der ASCA-
Partnerliste angeschlossen ist. (www.asca.ch)Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab. ( ZSR F232362)
Schweigepflicht
Als Ernährungs-Psychologische Beraterin unterliege ich der Schweigepflicht und verpflichte mich zu
jährlichen Fachweiterbildungen und Supervisionen.